Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impressum

  1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Löwenberg, Inhaber Adrian Brell, Kramgasse 1, 89073 Ulm, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich KI-Automation, Vertriebsautomatisierung, Softwareintegration und strategischer Vertriebsberatung.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


  1. Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Entwicklung und Implementierung von KI-gestützten Automationen

  • Aufbau und Integration von Automationssystemen

  • CRM-Integrationen und Systemvernetzungen

  • Entwicklung von KI-Agenten und Automations-Workflows

  • Beratung im Bereich Sales-Strategie und Prozessoptimierung

  • Einrichtung von Schnittstellen zu Drittsoftware und Cloud-Diensten

  • technische Betreuung und Weiterentwicklung bestehender Systeme

(2) Die Leistungen erfolgen projektbasiert oder im Rahmen laufender Servicevereinbarungen.

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(4) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine garantierten Umsätze, Leads oder Vertriebsergebnisse.


  1. Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Annahme eines Angebots

  • schriftliche Bestätigung

  • oder Beginn der Leistungserbringung.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung zwischen den Parteien.


  1. Setup-Leistungen und laufende Betreuung

(1) Der Anbieter kann einmalige Setup-Leistungen zur Einrichtung von Automationssystemen erbringen.

(2) Zusätzlich können laufende Leistungen vereinbart werden, insbesondere:

  • Systemüberwachung

  • Wartung

  • Anpassungen von Automationen

  • Optimierung bestehender Prozesse

  • technische Betreuung der Systeme

(3) Laufende Leistungen können im Rahmen monatlicher Servicepauschalen erbracht werden.


  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Daten rechtzeitig bereitzustellen.

(2) Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:

  • die Richtigkeit seiner Daten

  • die rechtmäßige Nutzung von Daten innerhalb seiner Systeme

  • die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben in seinem Unternehmen

(3) Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.


  1. Einsatz von Drittanbietern und Software

(1) Zur Leistungserbringung können Systeme und Dienste von Drittanbietern eingesetzt werden.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • CRM-Systeme

  • Cloud-Dienste

  • Automationsplattformen

  • API-Schnittstellen

  • KI-Systeme

  • Hostinganbieter

(2) Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Änderungen dieser Dienste.

(3) Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle solcher Systeme können Auswirkungen auf die bereitgestellten Automationen haben.


  1. Nutzung von KI-Systemen

(1) Im Rahmen der Leistungen können Systeme künstlicher Intelligenz eingesetzt werden.

(2) KI-Systeme können Inhalte automatisiert generieren oder verarbeiten.

(3) Aufgrund der technischen Funktionsweise kann der Anbieter nicht garantieren, dass KI-generierte Inhalte vollständig korrekt, fehlerfrei oder für jeden Anwendungsfall geeignet sind.

(4) Die Verantwortung für die Prüfung und Nutzung solcher Inhalte liegt beim Kunden.


  1. Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Es können insbesondere folgende Vergütungsmodelle vereinbart werden:

  • einmalige Setup-Gebühren

  • monatliche Servicegebühren

  • projektbezogene Vergütungen

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


  1. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Gesamtbetrag des jeweiligen Auftragswertes, der zwischen Anbieter und Kunde vereinbart wurde.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für:

  • entgangenen Gewinn

  • ausgebliebene Umsätze

  • wirtschaftliche Folgeschäden

  • mittelbare Schäden

  • Betriebsunterbrechungen

  • Datenverluste

(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:

  • Ausfälle von Drittsoftware

  • API-Änderungen

  • Systemupdates externer Anbieter

  • Änderungen von Cloud-Diensten

  • Fehlfunktionen automatisierter Prozesse

  • fehlerhafte Ergebnisse von KI-Systemen

  • Änderungen durch den Kunden oder Dritte

(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.


  1. Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Laufende Serviceverträge können mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit abgeschlossen werden.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, können laufende Verträge mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


  1. Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.


  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist Ulm, sofern der Kunde Kaufmann oder Unternehmer ist.


  1. Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.